- Rückkaufgeschäft
- ⇡ Kompensationshandel.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Rückkaufgeschäft — Rückkaufgeschäft, s. Pfandleih und Rückkaufgeschäft … Kleines Konversations-Lexikon
Rückkaufgeschäft — Rückkaufgeschäft, Außenwirtschaft: Kompensationsgeschäft. … Universal-Lexikon
Pfandleih- und Rückkaufgeschäft — Pfandleih und Rückkaufgeschäft, das gewerbsmäßige Verleihen von Geld gegen Faustpfand, bedarf einer besondern Erlaubnis der Ortsbehörde und steht unter deren Kontrolle (Gewerbeordn. § 38 [Gesetz vom 23. Juli 1879]). In Preußen ist der Zins für… … Kleines Konversations-Lexikon
Kompensationsgeschäft — Kom|pen|sa|ti|ons|ge|schäft 〈n. 11〉 Warenaustausch * * * Kom|pen|sa|ti|ons|ge|schäft, das (Wirtsch.): a) Tauschgeschäft; b) Ausgleichsgeschäft, bes. zur Aufrechterhaltung von Kauf u. Verkaufsaufträgen bei Wertpapieren. * * * Kompensationsgeschäft … Universal-Lexikon
Kompensationsgeschäft — I. Wertpapiergeschäft:Verrechnung von entgegengesetzt lautenden Aufträgen durch eine Bank, ohne dass diese über eine Börse abgewickelt werden; Kauf oder Verkaufsaufträge von Kunden für im Inland zugelassene Wertpapiere müssen gemäß § 22 des… … Lexikon der Economics
Kompensationshandel — Tauschhandel, Gegengeschäft. 1. Begriff: Unterschiedliche Vereinbarungen zum wechselseitigen Warenaustausch ohne Transfer von Zahlungsmitteln, wobei die damit verbundene zwischenstaatliche Wertübertragung nur in Form von Gütern bzw.… … Lexikon der Economics
Buy-back-Geschäft — Buy back Ge|schäft [bai bɛk...] das; [e]s, e »Rückkaufgeschäft«, zu engl. to buy back »zurückkaufen«> ↑Kompensationsgeschäft, bei dem der Maschinen u. Anlagen liefernde Partner den Wert in Form von damit erstellten Produkten zurückerhält… … Das große Fremdwörterbuch